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Kriegs-Haftpflichtversicherung

Fliegen Sie auch in Krisengebieten gut gerüstet für den Ernstfall.

Nutzen Sie die Möglichkeit, die Risiken Krieg und Terror über eine separate Deckung zu versichern. Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für Schäden, die beispielsweise durch Bürgerkrieg, Streik, Aufruhr, Sabotageakte oder Flugzeugentführung entstehen.

Der Abschluss einer Kriegs-Haftpflichtversicherung ist sinnvoll, wenn in Ihrer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Kriegs- und Terrorgefahren ausgeschlossen sind.

Gut zu wissen: Aufgrund von länderspezifischen Vorgaben ist eine Deckung dieser Risiken bis zu einer bestimmten Summe oftmals obligatorisch.

Besonderheiten Kriegs-Haftpflichtversicherung für Privatpiloten und Vereine
Dieser Versicherungsschutz wird in der Regel bis zu den gesetzlichen Mindestanforderungen mitversichert.

Besonderheiten Kriegs-Haftpflichtversicherung für Airlines und Businessjets
Über die gesetzliche Deckung hinaus verlangen Leasinggeber, Charterkunden und Flughäfen oftmals einen zusätzlichen Versicherungsschutz für das Kriegsrisiko. Wir stehen für eine maßgeschneiderte Lösunge – z. B. für Flüge in politisch kritische Gebiete.

Ihr Delvag Ansprechpartner berät Sie gerne persönlich.

Sprechen Sie uns an.

Sabine Gerhards
Senior Underwriter Luftfahrtversicherung

Fon +49 221 8292-172
Fax +49 221 8292-275
sabine.gerhards@delvag.de